Mazedonier in Albanien sehen sich einem diskriminierenden Volkszählungsgesetz gegenüber

04.12.2020

Vasil Sterjovski, ein Vertreter der mazedonischen Minderheit in Albanien und Abgeordneter hat das Volkszählungsgesetz des Landes als diskriminierend für Mazedonier und andere ethnische Minderheiten eingestuft, schreibt die mazedonische Zeitung Ilinden - Tirana. Vasil Sterjovski stammt von der politischen Partei Mazedonische Allianz für Europäische Integration (MAEI), deren Mitglieder und Unterstützer Mazedonier sind, die in den Regionen Golo Brdo und Mala Prespa sowie in anderen Teilen Albaniens leben.

"Ethnische Minderheiten können in Albanien bestimmte Rechte genießen, jedoch nur in den Gemeinden, die vom Staat als „Minderheitengemeinden“ anerkannt sind. Einzelpersonen können im Register als Angehörige ihrer jeweiligen Minderheit erscheinen. Dieser Status kann jedoch leicht verloren gehen, wenn Menschen in eine andere Region, die nicht als "Minderheitengemende" eingestufft ist, umziehen", so Sterjovski.

Herr Sterjovski äußerte sich im albanischen Parlament zu dem umstrittenen Artikel 22 des kürzlich aktualisierten Gesetzentwurfs über die Volks- und Wohnungszählung. Der Artikel sieht hohe Geldbußen (bis zu 820 Euro) für Personen vor, die einen „falschen“ Eintrag in das Register für den ethnischen Hintergrund vornehmen. 

Das Problem mit den „Minderheitengemeinden“ und mit Artikel 22 des Gesetzes über die Volkszählung besteht darin, dass ein Angehöriger bzw eine Angehörige der ethnischen Minderheit, die außerhalb ihrer Gemeinde umzieht, automatisch als „Albaner“ in das Bürgerregister eingetragen wird, was die tatsächliche Anzahl der Minderheitenangehörigen reduziert.

Herr Sterjovski weist darauf hin, dass der fragliche Artikel ein Instrument ist, um Druck gegen die freie Meinungsäußerung seiner ethnischen Herkunft auszuüben, und dies sei gegen internationale Instrumente, die dem Einzelnen das Recht auf Selbstbestimmung und Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe garantieren.

Laut Gesetz kann die Eingabe einer „falschen“ Antwort in das Feld „ethnische Herkunft“ zu einer Geldstrafe von 50.000 bis 100.000 albanischen Leks oder zwischen 410 und 820 Euro in einem Land führen, in dem der Gehaltsdurchschnitt 210 Euro beträgt.

Die Volkszählung 2011 in Albanien wurde von ethischen Minderheiten und Religionsgemeinschaften boykottiert. 14,07 Prozent der Bevölkerung hatten sich aus Angst vor Auswirkungen geweigert, ihren ethnischen Hintergrund anzugeben.

Im Albanien-Länderbericht von 2013 kam die Europäische Kommission zu dem Schluss, dass „die durch die Volkszählung gesammelten Daten nicht die ausschließliche Informationsquelle für die Entwicklung des rechtlichen und politischen Rahmens für Minderheiten darstellen sollten.“

Herr Sterjovski weist darauf hin, dass der fragliche Artikel und andere Artikel im Bevölkerungszählungsgesetz Instrumente sind, um Druck gegen die freie Meinungsäußerung der ethnischen Zugehörigkeit auszuüben. In Albanien können ethnische Minderheiten bestimmte Rechte nur in den Gemeinden genießen, die nach albanischem Recht auf der Liste der „Minderheitengemeinden“ stehen.

Für Mazedonier sind dies Mala Prespa, Vrbnik und die Umgebung von Devoli. Angehörige ethnischer Minderheiten, die diese Gebiete verlassen und an einen anderen Ort ziehen, werden automatisch als ethnische Albaner im nationalen Bürgerregister eingetragen.

 

Der Artikel wurde von der AGSM Mitgliedorganisation Mazedonische Vereinigung Ilinden Tirana mitgeteilt und kannn HIER im Original nachgelesen werden. 

HERE you can read the original artcile in English, shared by our AGSM Member Organisation Macedonian Association Ilinden Tirana.