Keine Budgeterhöhung für Minderheiten in Österreich
27.05.2020
Die Folgen der Koronakrise für den Haushalt sind noch unbekannt
Tatsächlich hätten die Abgeordneten bereits Mitte März über die Einnahmen und Ausgaben des Staates entscheiden sollen, aber die Debatte über die Pandemie wurde verschoben. Aber auch nach der Zeitverzögerung wird für drei Tage eine theoretischere Debatte geplant, da alle von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) vorgelegten Zahlen nach eigenen Angaben mehr Schätzungen und Erwartungen sind als ein Spiegelbild der tatsächlichen Situation. Wie er zugab, ist es derzeit nicht möglich, ernsthaft vorherzusagen, wie sich die Folgen von Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus auf die Staatskasse auswirken werden.
Der parlamentarische Unterausschuss wird die Maßnahmen überprüfen
Was während der Koronakrise benötigt wurde und was nicht, wird von einem von den Oppositionsparteien angeforderten speziellen parlamentarischen Unterausschuss überprüft. Dies sorgt für maximale Transparenz, betonte der Finanzminister. Am Ende der dreitägigen Debatte wird das Parlament - zumindest mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und der Grünen - beschließen, dass das derzeitige Budget um 28 Mrd. EUR überschritten werden könnte, was höheren Ausgaben oder niedrigeren Einnahmen gleichkommen könnte.
Die Volkgruppen werden noch warten
Was bereits klar ist, ist, dass der Betrag für nationale Minderheiten auch nach fünfundzwanzig Jahren nicht steigen wird - er beträgt 3,5 Millionen Euro pro Jahr. Im letzten Vierteljahrhundert haben slowenische Institutionen und Verbände jährlich rund 1,2 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt erhalten. Die Grünen haben ansonsten eine Verdoppelung der Mittel gefordert. Aber selbst in einer Zeit, in der die Regierung Milliarden von Euro umleiten kann, um die Koronakrise zu lindern, müssen sie mindestens bis zum nächsten Jahr auf die Aufstockung der Mittel warten, bedauert die Abgeordnete Olga Voglauer (Kärntner Slowenin).
Originalbeitrag vom ORF in Slowenischer Sprache ink. Interview mit Abgeordneten Olga Voglauer
Izvirni prispevek Slovenskega Sporeda ORF vključno z intervjujem s poslanko Olgo Voglauer
Zur Information:
In Österreich bestehen folgende 6 autochthone Volksgruppen:
- die burgenlandkroatische,
- die slowenische,
- die ungarische,
- die tschechische und
- die slowakische Volksgruppe sowie
- die Volksgruppe der Roma.
Rechtsgrundlage
Gemäß § 1 Absatz 2 Volksgruppengesetz sind unter Volksgruppen "die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum" zu verstehen.
Als österreichische Staatsbürger haben Volksgruppenangehörige dieselben Rechte wie jeder andere österreichische Staatsbürger. Darüber hinaus gibt es jedoch einige Rechtsvorschriften und Bestimmungen, die besondere Regelungen für "(autochthone) Volksgruppen" und "sprachliche Minderheiten" enthalten. Die wichtigsten von ihnen sind in der Folge aufgezählt.
Mehr unter: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/volksgruppen.html