Domowina begrüßt Koalitionsvertrag – autochthone nationale Minderheiten beachtet

07.12.2021

Die DOMOWINA – Bund Lausitzer Sorben, die in Brandenburg und Sachsen als die gesetzlich anerkannte Interessenvertretung des sorbischen Volkes fungiert, begrüßt den Koalitionsvertrag 2021-2025 von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit Blick auf die vier autochthonen nationalen Minderheiten in Deutschland – die Dänen, Friesen, die deutschen Sinti und Roma sowie das sorbische Volk. Dawid Statnik, Vorsitzender der Domowina, hierzu:
 
„Wir begrüßen das vorgelegte Papier, welches auch Aussagen zu den vier autochthonen nationalen Minderheiten Deutschlands enthält. Damit wurde der Vorschlag des Minderheitenrates, zu dem auch die Domowina gehört, die vier Minderheiten namentlich zu nennen, aufgenommen. Die Absicht, Projekte für den Erhalt und die Entfaltung der Minderheiten, ihrer Sprache und Kultur auszubauen, begrüßen wir.
 
Auch begrüßen wir, dass die Koalitionäre zur europäischen Bürgerinitiative Minority SafePack stehen, die auf angemessene Anerkennung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt unseres Kontinents in allen seinen Ländern drängt. Damit macht die neue Bundesregierung deutlich, dass sie, auch nachdem die Europäische Kommission die Initiative weitgehend abgeblockt hat, zum einstimmigen Bundestagsbeschluss pro Minority SafePack steht und unser Land als Vorreiter beim Minderheitenschutz profilieren will. Erfreulich sind in diesem Zusammenhang auch eine Reihe von Vorhaben, die auf den Abbau von Diskriminierung abzielen (s.u. Auszüge aus dem Koalitionsvertrag).
 
Jedoch wurden nicht alle unsere Wünsche beachtet. So findet sich unser Anliegen, die vier autochthonen nationalen Minderheiten bei einer Grundgesetzänderung zu beachten, im Koalitionsvertrag nicht wieder. Jedoch stehen die Koalitionäre zu ihrer Absicht, das Grundgesetz weiterzuentwickeln. Damit ist für uns diese Option weiter realisierbar, auch deshalb, weil es ja eine entsprechende Initiative der drei Länder Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein gibt.“
 
Auszüge aus dem vorliegenden Entwurf:
„Die nationalen Minderheiten – die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, die deutschen Sinti und Roma sowie das sorbische Volk – sind selbstverständlicher Teil unserer vielfältigen Gesellschaft.
Das gleiche gilt für das kulturelle Erbe der Vertriebenen, Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.“ S. 118
 
„Die Initiatie Minority SafePack unterstützen wir proaktiv und setzten sie in Deutschland um. Projekte für den Erhalt und die Entfaltung der Minderheiten, ihrer Sprache und Kultur bauen wir aus.“ S. 121
 
„Bei der Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sind wichtige Schwerpunkte u. a. die Arbeit gegen Antisemitismus, Antiziganismus…“ S.120
 
„Zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie wird eine Nationale Koordinierungsstelle gegründet. Zudem richten wir eine unabhängige Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganistische Vorfälle ein. Empfehlungen der Expertenkommission Antiziganismus greifen wir auf und setzen eine Antiziganismus-Beauftragte bzw. einen Antiziganismus-Beauftragten ein.“ S. 120
 
„Wir stellen die Unabhängigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sicher, statten sie angemessen mit Personal und Budget aus und stärken ihre Kompetenzen. Ihre Leitung wird vom Bundestag gewählt. Mit den Ländern werden wir das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung flächendeckend ausbauen und nachhaltig finanzieren. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten.“ S. 121
 
„Wir entbürokratisieren das Zuwendungsrecht, die Zusammenarbeit mit den Ländern und nutzen Potenziale digitaler Standardisierung.“ S. 122
 
„Die Konferenz zur Zukunft Europas nutzen wir für Reformen. Erforderliche Vertragsänderungen unterstützen wir. Die Konferenz sollte in einen verfassungsgebenden Konvent münden und zur Weiterentwicklung zu einem föderalen europäischen Bundesstaat führen, der dezentral auch nach den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit organisiert ist und die Grundrechtecharta zur Grundlage hat.“ S. 131
 
(Pressemittelung der Domowina von 25.11.2021)